Psychotherapie*
Hilfe annehmen und Lebensqualität sichern
* Psychotherapie erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz (abgekürzt: HeilprG)
Behandlungsbedarf
Behandlungsbedarf kann bei folgenden Problemen bestehen:
- Burn-Out
- Ängste, allgemein
- Soziale Ängste
- Panikattacken
- Zwänge
- Phobien
- Depressionen
- Belastungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Somatoforme Beschwerden
- Verhaltensstörungen, Verhaltensauffälligkeiten
- Selbstwertproblemen
- Psychologische und kognitive Testverfahren (z. B. Persönlichkeitstest, Einschätzung der schulischen Fertigkeiten, Aufmerksamkeitsbelastungstestung, Arbeitspsychologie usw.)
- Entspannungstraining z. B. bei Zähneknirschen
Psychologische Beratung
Psychologische Beratung bietet dem gesunden Menschen die Möglichkeit, sich beispielsweise bei
- Beziehungs- und Eheproblemen
- Erziehungsschwierigkeiten
- Familienproblemen (hier erfolgt die Beratung in Anlehnung an die systemische Familientherapie)
- Sinneskrisen
- Konfliktberatung, Entscheidungsberatung z. B. bei der Berufswahl
einen professionellen Rat bzw. eine professionelle Einschätzung vom geschulten psychologischen Fachpersonal einzuholen. In einem persönlichen Gespräch wird dann geklärt, ob Ihnen durch eine psychologische Beratung geholfen werden kann oder ob es vielleicht eine andere Möglichkeit gibt, die Ihnen in Ihrer Situation weiterhilft. Im Bereich der Arbeits- und Betriebspsychologie bietet die Psychologische Beratung die Möglichkeit für Betriebe, Behörden und Schulen sich coachen zu lassen und damit beispielsweise eine Verbesserung der Teamfähigkeit am Arbeitsplatz zu erreichen. Dies kann u. a. in Rollenspielen geschehen.
In unserer Gesprächstherapie arbeiten wir in Anlehnung an die „lösungsorientierte Kurzzeittherapie“. Diese Therapieart geht von dem Standpunkt aus, dass es nützlich ist, sich auf seine Anliegen, Wünsche sowie Ziele zu konzentrieren, anstatt auf bestehende Probleme und deren Entstehung.
Stress hat viele Gesichter. Familiärer Stress, beruflicher Stress, schulischer Stress, Beziehungsstress, Existenzängste u. a. überfordern unser vegetatives Nervensystem. Dieses kann aus dem Gleichgewicht kommen und eine Vielzahl an Beschwerden auslösen. Die Übungen der progressiven Muskelrelaxation können sich regulierend und positiv auf das vegetative Nervensystem auswirken. Die Anwendungen sind im Regelfall schnell zu erlernen.
Die progressive Muskelrelaxation wird angewendet bei
- Angstpatienten
- Schmerzpatienten (z.B. bei Spannungskopfschmerzen)
- leichte und mittelgradige Depressionen
- psychovegetative Störungen („nervöse“ Magen- und Darmbeschwerden)
- Fibromyalgie
- psychosomatisch erkrankte Menschen
- angespannte, überlastete und gestresste Menschen
- Schlafproblemen
Die „Progressive Muskelrelaxation“ ist ein anerkanntes Entspannungsverfahren. Die Kosten werden von den meisten privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen oder bezuschusst. Eine Abklärung bei der jeweiligen Krankenkasse ist sinnvoll.
Gesetzliche und Private Krankenkassen sowie Beihilfestellen
Im Regelfall werden die Behandlungskosten genehmigt. Dieses richtet sich aber nach den vereinbarten Tarifen der jeweiligen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen. In jedem Fall ist vor Beginn der Behandlung eine Abklärung der Kostenübernahme erforderlich. Eine Kostenübernahme bei gesetzlichen Kassenpatienten kann in Ausnahmefällen möglich sein.
Vom obersten Bundessozialgericht wurde bestätigt und ausgeführt (BSG Az 6RKa), dass laut den Bestimmungen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen eine ausservertragliche Kostenübernahme möglich sei, falls die notwendige Heilbehandlung innerhalb einer angemessenen Zeit nicht bei gesetzlich niedergelassenen Psychotherapeuten erfolgen kann.
Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine Dringlichkeit vorhanden ist und anhand von Telefonaten, Anfragen usw. eine unzumutbare Wartezeit von bis zu 6 Monaten für den Patienten bestehen würde.
In jedem Fall bedarf es aber vor Behandlungsbeginn eine Abklärung der Übernahme der Behandlungskosten bei der jeweiligen Krankenkasse.
Selbstzahler
Es besteht generell die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung sowie die psychologische Beratung selbst zu bezahlen. Diese kann u. a. vorteilhaft sein, wenn ein neuer Abschluss einer Versicherung, beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung, geplant ist. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind steuerlich absetzbar.
Hinweis: Alle Informationen sowie Aussagen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr.